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Kinderschutzkonzept
Kinderschutzkonzept des Polizeisportverein Magdeburg 1990 e.V.
(Anlagen als pdf)
 
Wir möchten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Im Folgenden definiert der PSV Magdeburg 1990 e.V. seine Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Das Kinderschutzkonzept ist für alle Personen online einsehbar und liegt im Verein vor.
Aus Lesbarkeitsgründen ist das Konzept in der maskulinen Form verfasst.
Die verwendeten Bezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter.
 

1. Überprüfung der Eignung
Übungsleiter ohne gültige Lizenz verpflichten sich vor Aufnahme einer Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich den Ehrenkodex des LSB Sachsen-Anhalts e.V. zu unterschreiben (Anlage 1).
Alle mit Lizenz haben dies bereits.
Übungsleiter stellen die Handlungsabfolge ihres Sports in den Vordergrund.
Des Weiteren verpflichtet sich der Übungsleiter zur Einhaltung der Verhaltensregeln (Anlage 2) des Vereines.
Der Übungsleiter gibt schnellstmöglich, nach Aufforderung des Vereines, seine Zustimmung zur Einsicht
in das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz).
 
 
2. Benennung Ansprechperson
Die Ansprechperson des PSV Magdeburg 1990 e.V. kann per E-Mail unter
sven.flamann@googlemail.com erreicht werden kann. Diese wird vom Hauptausschuss bestimmt.
Die benannte Person geht regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren zu Weiterbildungen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes.
 
 
3. Ehrenkodex / Verhaltensregeln
Alle Personen, außer lizenzierte Übungsleiter, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenarbeiten, müssen einen Ehrenkodex unterschreiben. Dies wird nachweislich dokumentiert (siehe Anlage 1).
Gleiches gilt für in Anlage 2 beschriebene Verhaltensregeln.
Dies wird seitens des PSV Magdeburg 1990 e.V. nachweislich dokumentiert.
 
 
4. Interventionsleitfaden
Sobald Kindeswohlgefährdung im Verein vorliegt, wirkt der Interventionsplan (Anlage 3).
 
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